Keine Mehrkosten für angemessenes Handgepäck
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Fluggesellschaften für übliches Handgepäck zusätzliche Gebühren verlangen dürfen. In dem vom OLG entschiedenen Fall ging es um die Praxis einer Airline, im Basistarif lediglich ein sehr kleines Handgepäckstück (hier: 40 x 30 x 20 cm) kostenfrei zuzulassen. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck –












