Widerruf trotz Maßanfertigung – kein Wertersatz für Treppenlift
Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag widerrufen, hat der Verbraucher grundsätzlich Wertersatz für diejenigen Dienstleistungen zu leisten, die der Unternehmer bis zum Widerruf tatsächlich erbracht hat. Bei Werkverträgen umfasst dies jedoch nur solche Leistungen, die sich bereits im Werk verkörpert haben. Im vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall ging es um den Widerruf eines Vertrags












