Widerrufsrecht für Handy-Kunden bei Preiserhöhung
Widerrufsrecht für Handy-Kunden bei Preiserhöhung
1. Juni 2020
In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) am 9.4.2020 entschiedenen Fall konnten Kunden eines Mobilfunkanbieters einer Preiserhöhung des Anbieters widersprechen, wenn die Erhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises beträgt. Die OLG-Richter erklärten diese Klausel für unwirksam.
Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets -auch bei Erhöhungen unter 5 % – ein Widerspruchsrecht.