Für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge brachte die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, das neue Regeln für Gebäude mit gröÃeren Parkplätzen mit sich bringt.
Bei einem Neubau beziehungsweise gröÃerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig
bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und
bei Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten.
Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1.1.2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen
für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer gröÃeren Renovierung überschreiten.