Steuerliche Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamtes geplant
Steuerliche Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamtes geplant
1. November 2019
Das Niedersächsische Finanzministerium hat Ãnderungen zur Stärkung des Ehrenamtes bekannt gegeben, die in das sog. Jahressteuergesetz 2019 einflieÃen sollen.
Danach soll die Ãbungsleiterpauschale von 2.400 ⬠auf 3.000 ⬠ansteigen. Diese betrifft diejenigen, welche als Ãbungsleiter, Betreuer, Ausbilder, Erzieher o. Ã. tätig sind. Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür eine Vergütung oder Entschädigung erhält, kann eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 ⬠anstelle von 720 ⬠im Jahr ansetzen, zum Beispiel für Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen oder Sportvereinen, soweit es sich dabei nicht um Ãbungsleitertätigkeiten handelt.
Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 ⬠(zuvor 200 â¬) reicht ein vereinfachter Spendennachweis wie z. B. eine Buchungsbestätigung, soweit alle notwendigen Informationen daraus ersichtlich sind. Selbiges gilt auch bei Spenden in Katastrophenfällen.
Ein Verein, der wie ein normaler Gewerbebetrieb am Wirtschaftsleben teilnimmt, hat Körperschaft- und Gewerbesteuer zu zahlen. Allerdings besteht für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eine Einnahmen-Freigrenze von 35.000 â¬, welche jetzt auf 45.000 ⬠angehoben werden soll.